Auf die konkrete Spur der mehrheitlich polizeibekannten und teilweise einschlägig vorbestraften Verdächtigen hatten Ermittlungen geführt, die nach der bereits berichteten Festnahme eines 20-Jährigen und der Sicherstellung mehrerer Kilogramm Cannabis in einer Reutlinger Wohnung im August 2024 aufgenommen worden waren. Durch umfangreiche, teilweise mit Unterstützung von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz durchgeführte Maßnahmen gelang es in der Folge, die nun beschuldigten Männer zu identifizieren und die von ihnen zur vorübergehenden Lagerung ihrer illegalen Ware genutzten Wohnungen und Verstecke zu lokalisieren.
Mit von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten, richterlichen Beschlüssen durchsuchte die Polizei am Montag insgesamt acht Objekte in Pfullingen, Reutlingen und einer Esslinger Kreisgemeinde. Hierbei fanden und beschlagnahmten die Ermittler der Kriminalpolizei, die von Fahndungskräften, Spurensicherungsexperten, Einsatzkräften des Polizeireviers Pfullingen und der Polizeihundeführerstaffel unterstützt wurden, unter anderem fast sieben Kilogramm Kokain, rund vier Kilogramm Marihuana, über ein Kilogramm Haschisch und rund 20.000 Euro mutmaßliches Dealergeld.
Fünf Beschuldigte wurden an ihren Wohnanschriften oder im Umfeld der von der Bande genutzten Rauschgiftbunker festgenommen, ein weiterer ging Einsatzkräften der Bundespolizei am Stuttgarter Hauptbahnhof im Zuge der Fahndung am Montagabend ins Netz.
Fünf Personen, bei denen es sich um einen 29-jährigen Deutschen, zwei 27 und 29 Jahre alte Italiener, einen 28-jährigen Tunesier und einen 26 Jahre alten Türken handelt, wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen am Dienstag (04.02.2025) dem Haftrichter vorgeführt, der die Männer in Untersuchungshaft nahm. Ein 22-jähriger Tatverdächtiger befindet sich wieder auf freiem Fuß.
Gegen die Männer wird unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Kokain und Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz ermittelt. Die Ermittlungen zum Umfang der Straftaten und der jeweiligen Tatbeteiligung dauern noch an. (ak)
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