Mit der Fahrerbescheinigung müssen Fahrer aus Drittstaaten, die in der EU zugelassene LKW führen, ihr legales Arbeitsverhältnis nachweisen. Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der illegalen Beschäftigung.
Auch die Sattelzugmaschine bzw. vielmehr ihr technischer Zustand stach den Beamten ins Auge. Auf dem Prüfstand changierten die Mängel zwischen kapitaler Verkehrsunsicherheit und abenteuerlichem Flickwerk. Das Fahrzeug verfügte über keine Bremswirkung auf der Hinterachse, und einen Defekt an der Lenkung. Der Luftfederbalg war kurz vor dem Bersten und der Bremsdruckbehälter provisorisch mit einem Zurrgurt am Hauptrahmen befestigt. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und dem Unternehmen erklärt, dass die Sattelzugmaschine abtransportiert werden müsste. Für den Auflieger möge er doch einen Ersatzfahrer mit einem Ersatz-Lkw schicken.
Drei Stunden später fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der A 40 ein weiterer Lkw auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um den entsendeten Ersatzfahrer handelte. Auch dieser Fahrer, im Alter von 58 Jahren; ebenfalls ein Mazedonier, verfügte wie sein Kollege über keine gültige Fahrerbescheinigung sowie Berufskraftfahrerqualifikation Auch diesem Fahrer untersagte die Polizei die Weiterfahrt. Immerhin besaß sein Lkw nur geringfügige Mängel.
Es wurden diverse Anzeigen und Ordnungswidrigkeiten geschrieben.
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