Auf Nachfrage gab die Zugbegleiterin an, dass sich der 58-Jährige eine Zigarette im Zug anzünden wollte. Auf dieses Fehlverhalten angesprochen, reagierte der Deutsche sofort äußerst aggressiv, beleidigte die 28-Jährige und bedrohte sie sogar mit dem Tod. Der Aggressor machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht zu dem Sachverhalt. Der Zeuge bestätigte die Situation jedoch. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen konnten alle Beteiligte getrennt voneinander ihren Weg fortsetzen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung gegen den Kamener ein.
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