Darüber hinaus lag ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn vor, in dem ein Vollstreckungsauftrag zur Einziehung von Werten aus seinen begangenen Betrugstaten in Höhe von 2.599,52 Euro gefordert wurde.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 26-Jährige in die Justizvollzugsanstalt überstellt, um dort seine anderthalbjährige Haftstrafe zu verbüßen. Der geforderte Betrag zur Einziehung konnte von ihm nicht beglichen werden.
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