Nur wenige Minuten später weckte ein schlafender Mann in der Bahnhofshalle das Interesse der Bundespolzisten. Der Nächtigende wies einen wahrnehmbaren Alkoholgeruch auf. Die Streife hat sich entschlossen, denn Mann zu wecken. Eine weiterführende Überprüfung ergab auch in diesem Fall eine Fahndungsnotierung. Die Staatsanwaltschaften in Heidelberg und Schwerin suchten wegen Diebstahls und dem Erschleichen von Leistungen gleichermaßen nach dem derzeitigen Aufenthaltsort des Litauers. Die Bundespolizei informierte die ausschreibenden Stellen.
Am Morgen überprüften Bundespolizisten einen tunesischen Mann. Bei dessen Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den 23-Jährigen eine ausländerrechtliche Rückkehrentscheidung vorliegt. Gegenwärtig verfügt der Tunesier über eine Duldung und hält sich erlaubt im Bundesgebiet auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die zuständige Ausländerbehörde wurden über den Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt. Dieser Sachverhalt wiederholte sich gegen 8:30 Uhr in Bezug auf einen 27-jährigen tunesischen Staatsangehörigen.
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