Die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 63 Tagen konnte von dem in Nordrhein-Westfalen lebenden Mann jedoch abgewendet werden, da dieser die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise fort.
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