Demnach war der Deutsche bereits im März 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1650 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 110 Tagen verurteilt worden. Der Mann beglich lediglich einen Teil der Geldforderung, anschließend blieben die Zahlungen aus, noch stellte er sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erging im Dezember des vergangenen Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest, und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Von dort aus informierte der Festgenommene seinen Verwandten, der mit dem Restbetrag von 1040 Euro auf der Dienststelle erschien und ihn somit vor 69 Tagen hinter Gittern bewahrte.
Ein weiterer Gesuchter konnte am Magdeburger Hauptbahnhof um 22:30 Uhr festgenommen werden. Eine Streife der Bundespolizei erkannte einen Gesuchten wieder, stellte seine Identität fest und glich zudem die Personaldaten im Fahndungssystem der Polizei, mit dem Ergebnis eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Braunschweig, ab. Der 24-Jährige wurde bereits im März 2023 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1275 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 85 Tagen verurteilt. Der Mann beglich lediglich einen Teil der Geldforderung, anschließend blieben die Zahlungen aus. Auch stellte er sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt nicht. Demnach erging im November des vergangenen Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest, und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der zuvor durchgeführten Durchsuchung der Person wurde ein Einhandmesser fest- und sichergestellt. Da der Verurteilte den Restbetrag von 1065 Euro nicht begleichen konnte, wurde er für die nächsten 71 Tage einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Außerdem erhielt der gambische Staatsangehörige eine weitere Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
In beiden Fällen informierten die Bundespolizisten abschließend die ausschreibenden Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.
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