Da der Verurteilte sich nicht auf die Ladung zum Strafantritt stellte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Bundespolizisten verhafteten den Polen und führten ihn anschließend dem Revier am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Vor Ort stellten die Beamten seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest.
Nach der Untersuchung durch eine Polizeiärztin, die die Gewahrsamsfähigkeit des Wohnungslosen bestätigte, führten ihn die Uniformierten einer zuständigen Justizvollzugsanstalt zu.
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