Auch gegenüber den Polizisten konnte der 23-Jährige kein gültiges Ticket für den Zug vorzeigen. Zudem konnte er sich gegenüber den Uniformierten nicht ausweisen, woraufhin er der Bundespolizeiwache zugeführt wurde.
Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten mehrere polizeiliche Unterlagen bei dem marokkanischen Staatsbürger auf. Seine Identität stellten die Einsatzkräfte zweifelsfrei mittels eines Datenabgleichs in einem polizeilichen System fest. Recherchen ergaben, dass er seit Ende Dezember bereits in mehreren Fällen, unter anderem wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls, als Beschuldigter bei der Bundespolizei aufgetreten war und sich nicht im Geltungsbereich der räumlichen Beschränkung aufhielt. Zudem ließ das Regierungspräsidium in Freiburg, wegen des Verstoßes gegen das Asylgesetz, bereits nach dem Aufenthalt des Marokkaners fahnden.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin nahmen die Bundespolizisten den Wohnungslosen vorläufig fest. Jedoch ordnete der zuständige Richter schließlich die Freilassung des Beschuldigten an, sodass er anschließend aus den Wachräumen entlassen wurde.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den 23-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen sowie wegen des Verstoßes gegen das Asylgesetz ein.
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