Zudem konnten bei dem 31-Jährigen wässrige und gerötete Augen festgestellt werden. Bei einem freiwilligen Test der Pupillenreaktion, gab es weitere Auffälligkeiten. Des Weiteren konnte ein Lidflattern festgestellt werden. Alle genannten neurologischen Auffälligkeiten könnten auf einen vorherigen Drogenkonsum schließen lassen. Weiteren Tests stimmt der Mann nicht zu. Nachdem der Mann aus Gleichen angab vor ca. 3 Tagen Cannabis konsumiert zu haben, wurde ihm ein freiwilliger Urintest angeboten, welcher durch ihn abgelehnt wurde.
Aufgrund der Verdachtsmomente wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Vor der Kontrolle stimmte der Mann einem Urintest in der Dienststelle zu, welcher positiv auf THC reagierte.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Ordnungswidrigkeit wegen der Fahrt unter berauschender Mittel eingeleitet.
Zudem wurde Strafverfahren gegen die 69-jährige Halterin eingeleitet. Dabei handelt es sich um ihre Halterverantwortlichkeit im Bezug auf die beiden oben genannten Strafverfahren.
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