Seine noch offene Geldstrafe in Höhe von 1588 Euro konnte auch ein 44jähriger rumänischer Staatsangehöriger begleichen. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Betrug vor.
Eine offene Geldbuße in Höhe von 180 Euro hatte ein 54jähriger ungarischer Staatsangehöriger noch zu zahlen. Diese zahlte er ebenfalls vor Ort und somit konnte seine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz gelöscht werden.
Die Überprüfung der Personalien eines 38jährigen rumänischen Staatsangehörigen ergab gleich zwei Ausschreibungen. Zum einen lag gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor. Wegen Diebstahl war er zu einer Geldstrafe von 540 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Die offene Geldsumme konnte er vor Ort aufbringen. Jedoch konnte er seine Fahrt nicht fortsetzen, da gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach wegen Wohnungseinbruchdiebstahl vorliegt. Er wurde vorläufig festgenommen und am heutigen Tag dem Amtsgericht Chemnitz vorgeführt.
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