Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die Durchsuchung der Wohnungen der beiden Cloppenburger angeordnet. Weitere Rausch- oder Beweismittel konnten dabei nicht gefunden werden. Wegen fehlender Haftgründe wurden die Beschuldigten am Mittwoch, 29. Januar 2025, aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, die Ermittlungen dauern aber an.
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Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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