Im Rahmen einer eingehenden Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann auch ein Haftbefehl vorlag. Diesen hatte die Kölner Staatsanwaltschaft erlassen, da der Mann wegen Diebstahls verurteilt wurde.
Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl. Die darin geforderte Geldstrafe konnte der 24-Jährige nicht aufbringen. Der Afghane wurde durch die Streife in die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben gebracht, wo er ersatzweise -36- Tage Haft abzusitzen hat.
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