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BPOL NRW: Von der S-Bahn in die JVA - Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl

In den Abendstunden des 27. Januars kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Reisenden in einer S-Bahn, welche sich im Hauptbahnhof Hagen befand. Die Überprüfung des Mannes zeigte, dass dieser bereits per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen 22:45 Uhr führte die Bundespolizei eine Streifentätigkeit im Hagener Hauptbahnhof durch. In der S8, welche sich auf dem Gleis 12 befand, trafen die Uniformierten ein 64-Jähriger an und überprüften diesen polizeilich. Die Angaben zu seiner Person konnte er nur mündlich machen. Ein Abgleich der Daten des deutschen Staatsbürgers in den polizeilichen Systemen zeigte eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte Untersuchungshaft gegen den Wohnungslosen angeordnet, da er verdächtigt wird mehrere Straftaten begangen zu haben. Unter anderem wird dem Deutschen vorgeworfen Notrufe missbraucht, Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen sowie einen Diebstahl begangen zu haben. Zudem wird er verdächtigt andere Personen beleidigt und bedroht zu haben.

Aufgrund der Fluchtgefahr hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihn nun zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Einsatzkräfte eröffneten dem Mann den Haftbefehl, nahmen ihn fest und führten ihn der Bundespolizeiwache am Hagener Hauptbahnhof zu.

Dort überprüften die Bundespolizisten die Fingerabdrücke des 64-Jährigen, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Anschließend führten sie ihn dem Polizeigewahrsam in Hagen zu. Von dort wird der deutsche Staatsbürger einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

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