Am darauffolgenden Abend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 31-jährigen Deutschen, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei vorstellte, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Im Dezember 2024 hatte diese einen Haftbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen den im Januar 2019 Verurteilten ausgestellt. Auch dieser Mann entzog sich der Strafvollstreckung. Der Oberhausener konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 31 Tagen ebenfalls abwenden und seinen Flug nach Antalya antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 930 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
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