Vor Ort trafen die Beamten auf einen 21-jährigen Deutschen, der angab, dass er durch eine männliche Person angesprochen und mehrfach beleidigt worden sei. Im Anschluss habe die Person ihm mit der flachen rechten Hand gegen die linke Seite des Gesichts geschlagen. Da der 21-Jährige ein geschwollenes und gerötetes Gesicht hatte, alarmierten die Einsatzkräfte einen Rettungswagen, welcher den Geschädigten in eine nahe gelegene Klinik brachten.
Anschließend begaben sich die Uniformierten in die Fahndung nach dem Aggressiven und konnten ihn schließlich, in Begleitung eines zweiten Geschädigten, im Bahnhof feststellen. Aufgrund des anhaltend renitenten Verhaltens des Mannes, führten die Beamten den Straftäter der Dienststelle zu.
Der Geschädigte in diesem Falle, ein 56-jähriger Deutscher, gab gegenüber den Beamten an, Taxifahrer zu sein. Der Beschuldigte habe am Taxistand ihn sowie einen weiteren Fahrer angepöbelt. Anschließend sei er in Richtung Bahnhof gegangen und habe weitere Reisende angeschrien. Der 56-Jährige sei dem Beschuldigten gefolgt, da er davon ausging, dass dieser weitere Reisende bedrohen könne. In der C-Passage habe der Deutsche beobachten können, dass der Beschuldigte zwei Teller aus dem Restaurant Nordsee entwendete. Anschließend habe der Beschuldigte erst den ersten Teller und schließlich auch den zweiten Teller gegen ihn geworfen. Glücklicherweise kam es zu keinen schlimmeren Verletzungen.
Auf der Dienststelle stellten die Einsatzkräfte zunächst die Identität des Beschuldigten fest. Da sich der 20-jährige Deutsche auch während der polizeilichen Maßnahmen nicht beruhigte, und weiterhin Inventar der Dienststelle zerstörte, zogen die Uniformierten zur Prüfung der Gewahrsamsfähigkeit den Rettungsdienst hinzu. Dieser entschied, den gebürtigen Bonner zunächst einer Klinik zuzuführen.
Im Rahmen weiterer Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Aggressor in der Vergangenheit mehrfach aufgrund ähnlich gelagerter Sachverhalte polizeilich in Erscheinung getreten war.
Im Falle der Entlassung aus der Klinik wird eine Haftvorführung des Polizeibekannten angestrebt. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
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