Die mitgeführte Menge Marihuana war nicht strafrechtlich relevant, jedoch zwei andere Gegenstände, die der Reisende bei sich hatte. Die Bundespolizisten fanden Patronen, die dem militärischen Bereich zuzuordnen sind. Die NATO-Munition wurde sichergestellt. Laut Angaben des Mannes hatte er diese Patronen beim hobbymäßigen Absonden eines Waldbodens aufgefunden.
Auch wenn die Munition bereits starke Witterungsspuren aufwies, stand nicht fest, inwiefern diese noch einsatzfähig war. Eine Begutachtung durch Experten des Entschärfungsdienstes der Bundespolizei brachte zum Vorschein, dass die Patronen noch einsatz- und umsetzungsfähig sind.
Gegen den 41-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet.
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