Der 42-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache Ost gebracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde er jedoch keinem Haftrichter vorgeführt, da es an einem erforderlichen Haftgrund fehlte.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen und prüft zudem, ob der Dinslakener als Tatverdächtiger für Eigentumsdelikte infrage kommt.
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