Der 32-jährige Beschuldigte entwendete in kürzester Zeit Ware aus einer Backwarenfiliale, einer EDEKA Filiale sowie aus einem Service Store der Deutschen Bahn AG.
Im Rahmen einer Durchsuchung konnte diverses Diebesgut in Höhe von insgesamt 21,00 EUR aufgefunden werden. Über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte der 32-Jährige nicht.
Der 32-jährige Marokkaner muss sich nun wegen Diebstahls vor Gericht verantworten.
Das beschleunigte Verfahren kurz erklärt:
Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen "auf dem Fuße" folgen.
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