Dabei stellte sich heraus, dass die an dem Pkw angebrachten Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zugelassen sind und der Land Rover außer Betrieb gesetzt ist.
Der polizeibekannte 24-jährige Fahrzeugführer aus Lohmar gab den Polizisten gegenüber an, dass er gegen 22:00 Uhr auf das Tankstellengelände gefahren sei. Er habe das Fahrzeug neu gekauft und wisse nicht, woher die Kennzeichen seien. Zudem besitze er keine Fahrerlaubnis.
Eine Überprüfung im Auskunftssystem der Polizei bestätigte seine Angaben dahingehend, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Im Fahrzeug fanden die Beamten eine kleine Verschlusstüte mit einer weißen unbekannten Substanz, bei der es sich mutmaßlich um Amphetamine handelt. Die vermeintlichen Drogen wurden sichergestellt.
Es ergaben sich Hinweise darauf, dass der 24-Jährige auch Drogen konsumiert haben könnte. Ein Vortest bestätigte den Verdacht der Polizisten. Der Test reagierte positiv auf mehrere Substanzen. In einem Krankenhaus wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Da der 24-Jährige keinen Eigentumsnachweis für den Pkw vorzeigen konnte, wurde der Land Rover zur Eigentumssicherung sichergestellt.
Auf dem Beifahrersitz befand sich ein 26-jähriger Mann aus Düren. Bei ihm fanden die Beamten einen litauischen Personalausweis und einen tschechischen Führerschein mit unterschiedlichen Personalien. Der Mann wurde zur Identitätsfeststellung mit zu einer Polizeiwache genommen. Dort konnte seine Identität geklärt werden. Die vermeintlichen Personaldokumente händigten die Beamten ihm aber nicht wieder aus, da sich bei beiden Hinweise auf eine Totalfälschung ergaben.
Nachdem die Personalien geklärt und die Blutprobe entnommen worden war, konnten beide Männer ihren Heimweg antreten.
Die Polizisten leiteten gegen beide ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Zudem erwartet den 26-Jährigen eine weitere Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Der 24-Jährige muss sich wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Kennzeichenmissbrauchs verantworten. (Re)
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