An sechs Fahrzeugen hat die Polizei technische Änderungen feststellen können, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Bei drei Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt und die Besitzer müssen jetzt mittels Gutachten die Betriebserlaubnis erneut beantragen. "Da können für die Anzeige und die fälligen Gebühren schnell ein paar Hundert Euro zusammenkommen", so die Einsatzleiterin Polizeikommissarin Rohrbach. Zumeist stellte die Polizei unzulässige Eingriffe in der Motorsteuerung fest, die dann zu einer Schubabschaltung durch ein verändertes Einspritzverhalten und damit zu einer bewusst herbeigeführten Fehlzündung führt. Diese knallenden Auspuffanlagen dürften vielen Fellbacher Anwohnern gut bekannt sein. "Das sind keine Bagatellverstöße", erklärt Jan Kempe, der Leiter des Polizeireviers Fellbach, "denn die unzulässigen Eingriffe in die Motorsteuerung führen zumeist auch zu einer verstärkten Rauchentwicklung am Auspuff, weil der Sprit nicht richtig verbrannt wird. Hier kommt neben einem Verstoß gegen die StVZO auch ein Verstoß gegen Umweltbestimmungen in Betracht." Außerdem stellte die Polizei im Rahmen der Verkehrsaktion einen unter Drogen stehenden Mofafahrer fest und konnte mit einer Zivilstreife in der Höhenstraße einen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahrenden 22-Jährigen zur Anzeige bringen.
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