Der Mann wurde wegen des dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dieser erließ antragsgemäß Haftbefehl, so dass der Mann im Anschluss in eine bayerische Justizvollzugsanstalt verbracht wurde. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt München unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen übernommen.
Foto: Hauptzollamt Augsburg -Gepäckkontrolle Flughafen 1,08 kg Haschisch.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unterwww.zoll.deDer Zoll bildet aus:www.zoll-karriere.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
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Telefon: 0821/5012-161
E-Mail:presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
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