Hinweis der Polizei:
Eine Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Freiheitsstrafe und Geldstrafe können die Folge sein, die dem Täter drohen. Mögliche Zeugen solcher Taten ermuntert die Polizei, sofort die Polizei zu verständigen, wenn irgendwo verdächtiger Lärm ist oder die Scheiben klirren. So können sie helfen, dass niemand auf einem Schaden sitzen bleibt, den andere verursacht haben.
++++1595508 (JC)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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