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Aktuelle Beißstatistiken des Hessischen Innenministeriums belegen erneut Versagen der Rasseliste

Sulzbach/Ts. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1218 Beißvorfälle registriert, bei denen Menschen leicht, mittel bis schwer verletzt wurden.
, 7. Dezember 2022 – Durchschnittlich 300 Menschen wurden in Hessen zwischen 2018 und 2021 jährlich bei Beißvorfällen mit Hunden verletzt: Diese Zahl geht aus einer aktuellen Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag (Drucksache 20/9325) hervor. Lediglich 79 dieser Beißvorfälle (6,48 Prozent) wurden von sogenannten Listenhunden verursacht. Somit gehen mehr als 93 Prozent der Beißvorfälle in Hessen, bei denen Menschen geschädigt wurden, auf das Konto von Hunden, deren Rassen nicht in der Hessischen Hundeverordnung gelistet sind. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die diese Statistik vorliegen hat, stellt somit wiederholt fest, dass sich die vom Hessischen Innenministerium eingeführte Rasseliste nicht bewährt hat.

„Betrachtet man die Beißstatistiken der vergangenen 15 Jahre, zeigt sich, dass die Zahlen der Beißvorfälle in Hessen auf einem hohen Niveau stagnieren und trotz Rasseliste kein signifikanter Rückgang in Sicht ist. Jedes Jahr wurden rund 300 Menschen durch Hunde verletzt. Der Anteil der Listenhunde macht hierbei stets nur einen Bruchteil aus. Die aktuellen Zahlen des Innenministeriums belegen erneut ein eklatantes Versagen der Rasseliste“, sagt Mike Ruckelshaus, Fachbereichsleiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht durch seine Rassezugehörigkeit begründen lässt. Rasselisten gaukeln lediglich eine Scheinsicherheit vor und werden dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.“
Im Hinblick auf die seit mehr als eineinhalb Jahren laufende Evaluierung der Hessischen Hundeverordnung fordert TASSO daher die umgehende Abschaffung der umstrittenen Rasseliste und stattdessen die Einführung eines Hundeführerscheins sowie einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle in Hessen gehaltenen Hunde. „Die rechtliche Grundlage hierfür hat die Landesregierung bereits 2018 im hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geschaffen“, sagt Ruckelshaus, der 2022 mit dem Ehrenpreis des Hessischen Tierschutzpreises ausgezeichnet wurde und dem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz in ihrer Laudatio bescheinigte, dass die bisher erreichten Änderungen in der Rasseliste für gefährliche Hunde unter anderem ihm zu verdanken seien.

Abschließend weist Mike Ruckelshaus darauf hin, dass nach Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen auch Mecklenburg-Vorpommern im Sommer dieses Jahres die Rasseliste abgeschafft hat. Er fordert die Landesregierung auf, diesen Beispielen zu folgen und eine moderne Hundegesetzgebung zu erlassen, die auf Prävention setzt und nicht auf einer diffusen und willkürlichen Gefährlichkeitsvermutung von bestimmten Hunderassen basiert.

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