Das Amtsgericht Essen ordnete die Hauptverhandlungshaft an, da der Gelsenkirchener zum einen gegen die ihm auferlegten Auflagen verstoßen habe und zum anderen der Hauptverhandlung im Januar 2023 unentschuldigt ferngeblieben war. So verstieß der Verurteilte unter anderem dagegen, sich regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin zu melden. Dies sei zuletzt im Dezember geschehen.
Die Beamten nahmen den Gesuchten fest. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,6 Promille alkoholisiert war. Ein Arzt untersuchte ihn, bevor er in das Gewahrsam der Polizei Essen gebracht wurde. Anschließend wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter:https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unterwww.bundespolizei.deoder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Neueste Beiträge

03.11.2023 18:57
Video: Warum nach Afrika ziehen? Kraniche machen Wanderpause

16.10.2023 15:52
Alleinunfall auf der Ströher Straße

03.11.2023 08:31
Sachbeschädigungen in Schortens - Zeugen gesucht!

23.11.2023 11:57
Kontrolltag im Hochsauerlandkreis

30.10.2023 17:22
Fahndung mit Fotos nach mutmaßlichem Betrüger

03.11.2023 08:15
Kommentare