Oftmals lassen sich die Eierverschmutzungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand entfernen. In diesen Fällen stellen diese sogenannten Halloween-Streiche Sachbeschädigungen und somit Straftaten dar, was vielleicht nicht jedem der handelnden Personen bewusst ist. Verantwortliche haben dann neben einer Strafanzeige auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu erwarten.
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