In den kommenden Wochen wird das Team des Baurechtsamts Ferienwohnungen in Freiburg überprüfen. Auf diese Weise will es herausfinden, ob durch Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird.
Bei der Überprüfung werden die Betreiberinnen und Betreiber von registrierten Ferienwohnungen in Freiburg kontaktiert und darum gebeten, weitere Informationen zu ihren Ferienwohnungen mitzuteilen – etwa nach Beginn und Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen.
Wohnraum schützen
Hintergrund der Überprüfung ist das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Es gilt in Freiburg seit Februar 2014 und soll vorhandenen Wohnraum schützen und erhalten – was in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit besonders wichtig ist. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Ferienwohnung.
Registrierungspflicht
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Freiburg zusätzlich eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass Ferienwohnungen nur noch angeboten und vermietet
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