0){jQuery(this).parents('.image').css({width:imgWidth});}})")} Wohnraum darf in Freiburg nicht einfach in Ferienwohnungen oder Gewerberäume umgewandelt werden - das besagt das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg) In den kommenden Wochen wird das Team des Baurechtsamts Ferienwohnungen in Freiburg überprüfen. Auf diese Weise will es herausfinden, ob durch Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird. Bei der Überprüfung werden die Betreiberinnen und Betreiber von registrierten Ferienwohnungen in Freiburg kontaktiert und darum gebeten, weitere Informationen zu ihren Ferienwohnungen mitzuteilen – etwa nach Beginn und Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen. Wohnraum schützen Hintergrund der Überprüfung ist das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Es gilt in Freiburg seit Februar 2014 und soll vorhandenen Wohnraum schützen und erhalten – was in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit besonders wichtig ist. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Ferienwohnung. Registrierungspflicht Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Freiburg zusätzlich eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass Ferienwohnungen nur noch angeboten und vermietet " /> 0){jQuery(this).parents('.image').css({width:imgWidth});}})")} Wohnraum darf in Freiburg nicht einfach in Ferienwohnungen oder Gewerberäume umgewandelt werden - das besagt das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg) In den kommenden Wochen wird das Team des Baurechtsamts Ferienwohnungen in Freiburg überprüfen. Auf diese Weise will es herausfinden, ob durch Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird. Bei der Überprüfung werden die Betreiberinnen und Betreiber von registrierten Ferienwohnungen in Freiburg kontaktiert und darum gebeten, weitere Informationen zu ihren Ferienwohnungen mitzuteilen – etwa nach Beginn und Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen. Wohnraum schützen Hintergrund der Überprüfung ist das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Es gilt in Freiburg seit Februar 2014 und soll vorhandenen Wohnraum schützen und erhalten – was in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit besonders wichtig ist. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Ferienwohnung. Registrierungspflicht Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Freiburg zusätzlich eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass Ferienwohnungen nur noch angeboten und vermietet " /> Freiburg im Breisgau: Baurechtsamt überprüft registrierte Ferienwohnungen | WE LOVE News

Datum:

Baurechtsamt überprüft registrierte Ferienwohnungen

Schutz vor Zweckentfremdung Baurechtsamt überprüft Ferienwohnungen
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Wohnraum darf in Freiburg nicht einfach in Ferienwohnungen oder Gewerberäume umgewandelt werden - das besagt das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

In den kommenden Wochen wird das Team des Baurechtsamts Ferienwohnungen in Freiburg überprüfen. Auf diese Weise will es herausfinden, ob durch Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird.

Bei der Überprüfung werden die Betreiberinnen und Betreiber von registrierten Ferienwohnungen in Freiburg kontaktiert und darum gebeten, weitere Informationen zu ihren Ferienwohnungen mitzuteilen – etwa nach Beginn und Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen.

Wohnraum schützen

Hintergrund der Überprüfung ist das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Es gilt in Freiburg seit Februar 2014 und soll vorhandenen Wohnraum schützen und erhalten – was in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit besonders wichtig ist. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Ferienwohnung.

Registrierungspflicht

Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Freiburg zusätzlich eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass Ferienwohnungen nur noch angeboten und vermietet

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