Hausmüll auf Gehwegen und ausgerissene Blumen haben mit Halloween-Streichen überhaupt nichts zu tun. Wer Hauswände mit Farbe beschmiert, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Wer den "Gruselkollegen" gewaltsam die Süßigkeiten wegnimmt, begeht juristisch betrachtet einen Raub. Und wer an den Haustüren anstatt Leckereien Bargeld fordert und mit Sachbeschädigungen droht, erfüllt den Tatbestand der Erpressung und wird ebenfalls straffällig. Das sind natürlich keine Kavaliersdelikte, die sehr schnell uns, die Polizei, auf den Plan rufen. Und dann gibt es "Saures" - sprich Anzeigen.
Damit das nicht passiert, richten wir an alle Eltern erneut den dringenden Appell, den Ablauf des "Gruselzuges durch die Gemeinde" mit ihren Kindern intensiv zu besprechen.
Gespenster, Skelette und Monster, die die Grenze zwischen einem "Erschrecker" und einem "Bedroher" nicht erkennen, brauchen wir auch in diesem Jahr bei uns im "Halloween-Revier" nicht.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Mirella Turrek
Telefon: 0234 909-1027
E-Mail:pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
https://bochum.polizei.nrw/
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