Bei der Kontrolle der Insassen eines Wagens mit deutschen Kennzeichen stellten die Bundespolizisten fest, dass es sich bei dem Fahrzeugführer um einen kosovarischen Staatsangehörigen handelt, der im Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet ist. Seine zwei Begleiter, die ursprünglich ebenfalls aus dem Kosovo stammen, verfügten nicht über die Papiere, die für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären. Wenig später fanden die Beamten heraus, dass die Frau und der Mann in der Vergangenheit bereits in Italien registriert worden waren. Die Kosovaren wurden jeweils wegen illegaler Einreise angezeigt. Anschließend mussten sie das Land wieder in Richtung Österreich verlassen. Ihr Fahrer durfte die Heimfahrt allein fortsetzen. Der 45-Jährige wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt.
Mit einem Strafverfahren wegen Schleuserei muss voraussichtlich auch ein Italiener rechnen, der mit zwei Kubanern unterwegs war. Bei dem Fahrer des Fahrzeugs, das in Italien zugelassen worden war, handelte es sich den Recherchen der Bundespolizisten zufolge allerdings ebenfalls um einen gebürtigen Kubaner. Der 53-Jährige händigte den Beamten bei der Grenzkontrolle einen gültigen italienischen Ausweis aus. Seine männlichen Begleiter führten nicht die erforderlichen Einreisepapiere mit. Eigenen Angaben zufolge wollten sie in Deutschland lediglich einen Freund besuchen. Die Bundespolizei verweigerte den Männern die Einreise und ordnete, nachdem sie wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden waren, ihre Zurückweisung nach Österreich an. Ihr Chauffeur wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit einer Strafanzeige im Gepäck aus der Bundespolizei-Dienststelle in Garmisch-Partenkirchen entlassen.
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