Zurückschneiden von Hecken und sonstigen Gehölzen
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass an Gehwegen, Verbindungswegen und Straßen oft aus privaten Grundstücken Hecken und andere Gehölze in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen. Fußgänger und Rad fahrende Kleinkinder müssen oftmals durch diesen Bewuchs ausweichen, Verkehrsteilnehmern wird die Sicht versperrt oder es kommt sogar zu Sachbeschädigungen. Auch Verkehrszeichen sowie Straßennamensschilder werden durch den Bewuchs zum Teil verdeckt. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden die Grundstückseigentümer gebeten, ihre in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Pflanzen und Bäume bis zu ihrer Grundstücksgrenze so zurückzuschneiden, dass keine Behinderungen für den öffentlichen Verkehrsraum mehr bestehen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass durch die Vegetation die Pflanzen entsprechend weiterwachsen und ggf. ein Rückschnitt wiederholt werden muss. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist ferner darauf hin, dass bei einem möglichen Schaden der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann. Um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Eure Ortsgemeinde Wernersberg
Mehr lesen