Beiträge des Tages vom 25. Oktober 1970

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7 Tage Inzidenz: Landkreis Rosenheim über 100 Neuinfektionen

7 Tage Inzidenz: Landkreis Rosenheim über 100 Neuinfektionen

<h1>7 Tage Inzidenz: Landkreis Rosenheim &uuml;ber 100 Neuinfektionen</h1> <strong>F&uuml;r Landkreise und St&auml;dte, deren 7-Tage-Inzidenz &uuml;ber der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, wurden durch die Erweiterung der &bdquo;Corona-Ampel&ldquo; um die Stufe &bdquo;dunkelrot&ldquo; weitere Versch&auml;rfungen verf&uuml;gt. </strong><br /> <br /> Am Samstag, den 24.10.2020 hat der Landkreis Rosenheim den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner &uuml;berschritten. Daher gelten seit Sonntag, den 25.10.2020 f&uuml;r den Landkreis Rosenheim folgende neue Regelungen nach der 7. BayIfSMV:<br /> <br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;F&uuml;r Gastronomiebetriebe, Schankwirtschaften und dem Alkoholverkauf an Tankstellen gilt eine erweiterte Sperrstunde von 21 Uhr bis 6 Uhr.<br /> <br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Folgende Veranstaltungen d&uuml;rfen mit maximal 50 Teilnehmern weiterhin stattfinden:<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;Tagungen, Kongresse und sonstige beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen.<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerth&auml;usern, auf sonstigen B&uuml;hnen und im Freien sowie die daf&uuml;r notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;Veranstaltungen mit absehbarem Teilnehmerkreis, die keine reinen Privatveranstaltungen sind und die keinen feierlichen oder festlichen Charakter aufweisen, (z.B. Parteisitzungen, Gemeinderatssitzungen, Vereinssitzungen) unabh&auml;ngig vom Veranstaltungsort<br /> <br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Bei Sportveranstaltungen ist die Anzahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen beschr&auml;nkt.<br /> Weiterhin gilt nach der 7. BayIfSMV auch Folgendes:<br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Private Feiern (Hochzeit, Geburtstage o.&auml;.) und Kontakte &ndash; zuhause wie im &ouml;ffentlichen Raum - werden auf zwei Hausst&auml;nde oder maximal 5 Personen begrenzt.<br /> <br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Es gilt eine erweiterte &ouml;ffentlich-rechtliche Maskenpflicht f&uuml;r folgende Bereiche:<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;in den Begegnungs- und Verkehrsfl&auml;chen von Freizeiteinrichtungen, Kulturst&auml;tten und sonstigen &ouml;ffentlich-zug&auml;nglichen Geb&auml;uden<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;in den Begegnungs- und Verkehrsfl&auml;chen der Arbeitsst&auml;tten und auch direkt am eigenen Arbeitsplatzlatz, sofern der Mindestabstand (1,5 m) in diesem Bereich nicht zuverl&auml;ssig und dauerhaft eingehalten werden kann. &nbsp;<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;bei Tagungen, Kongressen, in Theatern, Konzerth&auml;usern, Kinos und sonstigen B&uuml;hnen und f&uuml;r die Zuschauer von Sportveranstaltungen jeweils auch am eigenen Platz<br /> -&nbsp;&nbsp; &nbsp;In Schulen und Hochschulen f&uuml;r alle Jahrgangsstufen auch am eigenen Platz<br /> <br /> F&uuml;r den Landkreis Rosenheim wurden zudem seit dem 21.10.2020 durch Allgemeinverf&uuml;gung folgende speziellen Regelungen festgesetzt:<br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Besuch von Patienten in Krankenh&auml;usern, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen wird auf t&auml;glich eine Person beschr&auml;nkt. Minderj&auml;hrige Bewohner und Patienten k&ouml;nnen von Eltern oder Sorgeberechtigten jedoch auch gemeinsam, w&auml;hrend fester Besuchszeiten besucht werden.<br /> <br /> &bull;&nbsp;&nbsp; &nbsp;In Kinderg&auml;rten, Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Heilp&auml;dagogischen Tagesst&auml;tten und vergleichbaren Einrichtungen gelten die Infektionsschutzma&szlig;nahmen der Stufe 2 des festgelegten Rahmen-Hygieneplans. In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung muss das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei offenen oder teiloffenen Konzepten m&uuml;ssen feste Gruppen gebildet werden.<br /> Im &Uuml;brigen gelten weiterhin die Vorschriften der 7. Bayerischen Infektionsschutzma&szlig;nahmenverordnung.</p> &nbsp;</p> &nbsp;</p>
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