Beiträge des Tages vom 06. April 1970

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Breitbanderschließung Verfahren 2017/2018

Breitbanderschließung Verfahren 2017/2018

Markterkundung Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Regen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Regen bittet daher, bis spätestens 01.06.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur Bekanntmachung der MarkterkundungVorläufiges Erschließungsgebiet Markterkundung – Ergebnis Ergebnis der Markterkundung
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