Beiträge des Tages vom 30. Januar 1970

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Regierung warnt: Vorsicht bei der Online-Beantragung von Führungszeugnissen

Regierung warnt: Vorsicht bei der Online-Beantragung von Führungszeugnissen

  Im Internet finden sich Seiten, auf denen der Eindruck erweckt wird, dass dort außerhalb des amtlichen Online-Portals des Bundesamts für Justiz (BfJ) Führungszeugnisse online beantragt werden können.   Aus gegebenem Anlass weist die Regierung von Mittelfranken darauf hin, dass Führungszeugnisse gleich welcher Art nur auf den nachfolgend bezeichneten zwei Wegen beantragt werden können:   1.  Beantragung durch die betreffende Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder   2.  Beantragung über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz nur unter:   https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/   Über andere Internetseiten ist ein wirksamer Antrag nicht möglich.    
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